Warum die Konnexitätsdebatte wichtig ist und die Hausaufgaben trotzdem bleiben

Juni 26, 2026
von Till Morgenstern
Mitglied der Geschäftsleitung

Selten hat ein kommunalpolitisches Thema so schnell so viel politische Fahrt aufgenommen. Auf der Ministerpräsidentenkonferenz vom 25. Juni 2026 haben sich Bund und Länder auf eine Regelung zur Veranlassungskonnexität verständigt: Ab dem 1. September soll der Bund keine Leistungsgesetze mehr beschließen, die für Kommunen keine entsprechende Kostenerstattung vorsehen. Der Grundsatz „Wer bestellt, bezahlt“ soll künftig auch im Verhältnis zwischen Bund und Ländern gelten. Bundeskanzler Merz sprach von einem „neuen Geist des föderalen Miteinanders“.

Das ist eine gute Nachricht. Und sie ist überfällig. 

 

Ein strukturelles Problem bekommt endlich einen Namen

Kommunen leiden seit Jahren unter einem Mechanismus, der politisch lange kaum thematisiert wurde. Der Bund beschließt Leistungsgesetze, die auf der kommunalen Ebene umgesetzt werden müssen, ohne dass ein entsprechender Kostenausgleich vorgesehen ist. Besonders deutlich wurde das in den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe, dem Teilhabegesetz und dem Unterhaltsvorschussgesetz. Die Ausgaben der Kommunen sind dort in den vergangenen Jahren massiv gestiegen, während die Einnahmesituation kaum Schritt gehalten hat. Das Ergebnis sind Defizite in einer Größenordnung, die einzelne Kommunen an die Grenze ihrer Handlungsfähigkeit bringt.

Dass dieses Thema nun auf der höchsten föderalen Ebene Eingang in einen konkreten Beschluss gefunden hat, ist ein echter Fortschritt. Die angestrebte Entlastung von rund drei Milliarden Euro ab dem nächsten Jahr ist kein symbolischer Betrag. Und die Symmetrieregel, die vorsieht, dass der Bund im Gegenzug Umsatzsteueranteile zurückerhält, wenn er Kommunen entlastet, schafft echte gegenseitige Anreize.

Dennoch wäre es ein Fehler, die Konnexitätsdebatte als Lösung des kommunalen Konsolidierungsproblems zu betrachten. Sie ist ein wichtiger Schritt auf der Einnahmenseite. Die Ausgabenseite bleibt.

Externe Entlastung ersetzt keine interne Steuerung

Der Blick auf die kommunalen Haushalte zeigt ein zweigeteiltes Bild. Auf der einen Seite steht die Einnahmesituation, die durch Bundesgesetze, Konjunkturzyklen und Steuerverteilung beeinflusst wird. Auf der anderen Seite steht die Ausgabensituation, und die liegt in deutlich größerem Maß in den Händen der Kommunen selbst als häufig angenommen wird.

Wie viele Aufgaben werden in welcher Intensität erfüllt? Welche Standards wurden über die Jahre hinweg stillschweigend angehoben, ohne dass das je explizit entschieden wurde? Wo entstehen Reibungsverluste durch ineffiziente Prozesse, Doppelarbeit oder überflüssige Kontrollschleifen? Diese Fragen werden durch die Konnexitätsregelung nicht beantwortet. Sie bleiben Hausaufgabe der Kommunen selbst.

Das ist keine Kritik an den Kommunen. Es ist eine strukturelle Realität. In vielen Verwaltungen sind die Ausgabendynamiken das Ergebnis langjährig gewachsener Strukturen, nicht bewusster Entscheidungen. Aufgaben und Standards haben sich verselbstständigt. Prozesse wurden immer weiter verfeinert, statt grundlegend hinterfragt. Neue Anforderungen wurden auf bestehende Strukturen aufgesetzt, ohne zu prüfen, was dafür entfallen könnte.

 

Der Unterschied zwischen Sparen und Konsolidieren

Wenn der Druck wächst, greift die politische und administrative Reaktion oft zum naheliegendsten Hebel. Besonders präsent sind hier die Hebel „Stellen einfrieren“, „Budgets pauschal kürzen“ oder „Investitionen zurückstellen“. Das schafft kurzfristig Spielraum, löst aber das eigentliche Problem nicht. Denn das eigentliche Problem ist selten, dass zu viel Geld ausgegeben wird. Es ist, dass nicht klar genug entschieden wird, wofür.

Sparen ist eine fiskalische Maßnahme. Konsolidierung ist eine Führungs- und Steuerungsaufgabe. Wer diese beiden Dinge verwechselt, verschenkt das eigentliche Potenzial eines Konsolidierungsprozesses.

Tragfähige Konsolidierung beginnt mit Aufgabenkritik: einer systematischen Auseinandersetzung mit dem Frage, welche Leistungen zwingend erbracht werden müssen, welche auf freiwilligen und historisch gewachsenen Standards beruhen, und welche mit einer anderen Bearbeitungstiefe ebenso gut erfüllt werden könnten. Diese Fragen berühren fachliche Identitäten und gewachsene Routinen. Sie sind unbequem. Aber ohne sie bleibt jede Kürzungsmaßnahme undifferenziert und strukturell wirkungslos.

Der zweite Hebel ist die Prozessebene. In vielen Verwaltungen liegen erhebliche Effizienzpotenziale nicht in der Frage, welche Aufgaben erledigt werden, sondern wie. Unnötige Abstimmungsschleifen, redundante Kontrollen, analoge Teilschritte in ansonsten digitalisierten Abläufen: Diese Reibungsverluste summieren sich zu einem substanziellen Aufwand, der keine entsprechende Wirkung erzeugt. Wer Prozesse systematisch betrachtet, findet dort oft mehr Spielraum als im Stellenplan.

 

Umsetzung als eigentliche Herausforderung

Konsolidierungsprogramme scheitern selten am Konzept. Sie scheitern an der Umsetzung. Maßnahmen werden beschlossen, aber nicht konsequent verfolgt. Verantwortlichkeiten bleiben unklar. Wirkungen werden nicht gemessen. Und nach einiger Zeit ist das Momentum verpufft, bevor strukturelle Veränderungen eingetreten sind.

Tragfähige Konsolidierung braucht deshalb eine ebenso konsequente Umsetzungssteuerung wie die Konzeptionsphase: klare Verantwortlichkeiten, ein regelmäßiges Monitoring und eine Eskalationslogik für ins Stocken geratene Maßnahmen. Sie braucht außerdem politische Rückendeckung. Priorisierungsentscheidungen, die im Kämmereizimmer getroffen werden, aber politisch nicht getragen werden, bleiben fragil. Die kommunale Konsolidierung ist eine politische Aufgabe, nicht nur eine verwaltungstechnische.

 

Was die aktuelle Debatte für Kommunen bedeutet

Die Einigung auf Bundesebene gibt Kommunen etwas zurück, was ihnen lange gefehlt hat: einen strukturellen Hebel auf der Einnahme- und Ausgabenordnungsseite. Wenn künftig keine neuen Leistungsgesetze ohne Kostenausgleich beschlossen werden, reduziert das die Wachstumsdynamik auf der Ausgabenseite. Das ist eine notwendige Bedingung für nachhaltige kommunale Finanzen.

Es ist aber keine hinreichende Bedingung. Die bestehenden Strukturen bleiben. Die gewachsenen Standards bleiben. Die ineffizienten Prozesse bleiben. Und die Frage, wie Kommunen mit begrenzten Ressourcen ihre tatsächlichen Kernaufgaben wirksam erfüllen, beantwortet kein Bundesgesetz.

Kommunen, die diese Hausaufgaben ernst nehmen, stärken nicht nur ihre Haushaltslage. Sie stärken ihre Steuerungsfähigkeit und damit ihre Fähigkeit, auch unter veränderten politischen und finanziellen Rahmenbedingungen handlungsfähig zu bleiben. Das ist die eigentliche Konsolidierungsaufgabe. Sie beginnt nicht in Berlin. Sie beginnt vor Ort.

 

Haushaltskonsolidierung mit der GfV

Die GfV unterstützt Kommunen und Landkreise dabei, Konsolidierungsprozesse strukturiert und wirkungsorientiert aufzusetzen. Wir begleiten Aufgabenkritik, Prozessanalysen und Priorisierungsentscheidungen ebenso wie die Umsetzungssteuerung, und verbinden dabei analytische Sorgfalt mit dem Wissen um die politischen und organisatorischen Realitäten kommunaler Verwaltung.

Wenn Sie wissen möchten, wie ein tragfähiger Konsolidierungsprozess in Ihrer Kommune aussehen könnte, sprechen Sie uns gerne an. Wir führen ein unverbindliches Erstgespräch mit Ihnen.

Ein strukturelles Problem bekommt endlich einen Namen

Auf der Ministerpräsidentenkonferenz vom 25. Juni 2026 haben Bund und Länder eine Einigung zur Veranlassungskonnexität erzielt: Ab September soll der Bund keine Leistungsgesetze mehr beschließen, die Kommunen ohne entsprechenden Kostenausgleich belasten. Der Grundsatz „Wer bestellt, bezahlt“ greift nun auch im föderalen Verhältnis. Das ist ein echter Fortschritt, denn Kommunen leiden seit Jahren darunter, dass Bundesgesetze, etwa in der Kinder- und Jugendhilfe oder beim Unterhaltsvorschuss, auf kommunaler Ebene zu massiven Kostensteigerungen geführt haben, ohne dass dafür ein Ausgleich vorgesehen war.

Dennoch wäre es ein Fehler, die Konnexitätsdebatte als Lösung des kommunalen Konsolidierungsproblems zu betrachten. Sie adressiert die Einnahmeseite. Die Ausgabenseite bleibt, und die liegt in deutlich größerem Maß in den Händen der Kommunen selbst als häufig angenommen wird.

 

Externe Entlastung ersetzt keine interne Steuerung

Tragfähige Haushaltskonsolidierung beginnt mit Aufgabenkritik: der systematischen Frage, welche Leistungen zwingend erbracht werden müssen, welche auf historisch gewachsenen Standards beruhen, und welche mit einer anderen Bearbeitungstiefe ebenso gut erfüllt werden könnten. Hinzu kommt die Prozessebene, auf der in vielen Verwaltungen erhebliche Effizienzpotenziale schlummern, ohne dass dafür Stellen gestrichen werden müssten. Und schließlich braucht Konsolidierung eine konsequente Umsetzungssteuerung, denn Konsolidierungsprogramme scheitern selten am Konzept, sondern an der Umsetzung.

Die Einigung auf Bundesebene gibt Kommunen einen wichtigen strukturellen Hebel zurück. Aber die bestehenden Strukturen, gewachsenen Standards und ineffizienten Prozesse bleiben. Die eigentliche Konsolidierungsaufgabe beginnt nicht in Berlin. Sie beginnt vor Ort.

 

Haushaltskonsolidierung mit der GfV

Die GfV unterstützt Kommunen und Landkreise dabei, Konsolidierungsprozesse strukturiert und wirkungsorientiert aufzusetzen. Wenn Sie wissen möchten, wie ein tragfähiger Konsolidierungsprozess in Ihrer Kommune aussehen könnte, sprechen Sie uns gerne an. Wir führen ein unverbindliches Erstgespräch mit Ihnen.