Aufgabenkritik bereichsübergreifend denken

September 28, 2026
von Till Morgenstern
Mitglied der Geschäftsleitung

Wenn Kommunen eine Aufgabenkritik durchführen, beginnt die Arbeit meist bei der einzelnen Organisationseinheit. Welche Aufgaben nimmt das Amt wahr? Welche sind verpflichtend, welche disponibel? Wo lassen sich Abläufe verschlanken? Diese Fragen sind richtig und notwendig. Sie haben aber einen blinden Fleck: Sie betrachten jeden Bereich für sich. Was zwischen den Bereichen passiert, wo verschiedene Stellen am selben Thema arbeiten, ohne voneinander zu wissen, gerät dabei kaum in den Blick. Gerade dort liegen jedoch oft die größten Potenziale, für die Verwaltung ebenso wie für die Menschen, für die sie arbeitet.

Aufgabenkritik setzt meist bei der einzelnen Organisationseinheit an: Welche Aufgaben sind verpflichtend, welche disponibel, wo lassen sich Abläufe verschlanken? Diese Perspektive hat einen blinden Fleck. Was zwischen den Bereichen geschieht, bleibt unberücksichtigt, obwohl dort oft die größten Potenziale liegen.

Vier Personen stehen vor einem Café an einem Tisch mit ausgebreitetem Grundriss: eine Gründerin mit Schürze, ein Mitarbeiter mit Klemmbrett, eine Kontrolleurin im weißen Kittel und ein weiterer Verwaltungsmitarbeiter – Sinnbild für einen gemeinsamen Ortstermin mehrerer Ämter.

Ein Café, zwei Ämter, drei Termine

Ein Beispiel aus einer typischen Stadtverwaltung. Die Zuständigkeiten sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich zugeschnitten; das Muster dahinter findet sich jedoch fast überall.

Eine Gründerin möchte in der Innenstadt ein kleines Café eröffnen, mit Kuchen, Frühstück und einem überschaubaren Weinangebot. Sie meldet ihr Gewerbe an und beantragt beim Ordnungsamt die Gaststättenerlaubnis, die wegen des Alkoholausschanks erforderlich ist. Ein Mitarbeiter des Ordnungsamts kommt zum Ortstermin, lässt sich den Grundriss zeigen, schaut sich Gastraum, Toiletten, Lüftung und Rettungswege an und bittet um einige Unterlagen.

Eine Woche später steht die Lebensmittelüberwachung des Gesundheitsamts vor der Tür. Die Kontrolleurin prüft Küche, Kühlung, Handwaschbecken und Lagerflächen. Auch sie möchte einen Grundriss und eine Beschreibung der Raumnutzung sehen und fragt nach dem geplanten Eröffnungstermin. Die Gründerin ist irritiert: Ihre Kollegen waren doch letzte Woche schon hier und haben fast dasselbe gefragt. Die Antwort ist freundlich und korrekt: Das war das Ordnungsamt, wir sind das Gesundheitsamt. Wenige Tage später meldet sich noch ein weiterer Kollege aus dem Ordnungsamt, diesmal wegen der Tische, die vor dem Café auf dem Gehweg stehen sollen. Wieder ein Termin, wieder ein Blick auf den Lageplan.

Niemand hat hier etwas falsch gemacht. Jede Stelle hat ihre Rechtsgrundlage, ihren Prüfauftrag und ihren Prozess. Und doch bleibt bei der Gründerin ein Eindruck zurück, den keine Verwaltung hinterlassen möchte: Der erste Stock weiß nicht, was der zweite tut.

Warum die klassische Aufgabenkritik hier nichts findet

Nehmen wir an, diese Stadt führt eine Aufgabenkritik durch, sauber nach Organisationseinheiten gegliedert. Im Ordnungsamt wird die Gaststättenerlaubnis betrachtet: eine Pflichtaufgabe, der Prozess ist dokumentiert, die Bearbeitungszeiten sind im Rahmen. Vielleicht findet die Vollzugskritik noch Potenzial bei der Terminvergabe oder bei einem Formular. Im Gesundheitsamt dasselbe Bild: Die Lebensmittelüberwachung arbeitet risikoorientiert, die Kontrollen sind gut vorbereitet, die Berichte strukturiert.

Beide Bereiche kommen gut durch die Prüfung. Beide lassen sich noch ein wenig optimieren. Und die Gründerin hätte trotzdem drei Termine, zweimal dieselben Unterlagen und denselben Eindruck. Das Problem liegt nicht in einem der Prozesse, sondern zwischen ihnen. Und für diesen Raum zwischen den Zuständigkeiten ist in einer bereichsweise angelegten Aufgabenkritik schlicht niemand zuständig.

Aufgabenkritik vom Ergebnis her denken

Der Perspektivwechsel ist einfach zu beschreiben und anspruchsvoll umzusetzen. Aus Sicht der Gründerin gibt es nur ein Anliegen: Sie möchte ein Café eröffnen. Die Verwaltung zerlegt dieses Anliegen in Gewerberecht, Gaststättenrecht, Lebensmittelrecht und Sondernutzung. Das ist rechtlich notwendig. Es muss aber nicht zwingend bedeuten, dass auch die Arbeit vor Ort in diese Teile zerfällt.

Eine Aufgabenkritik, die diesen Gedanken ernst nimmt, stellt deshalb andere Fragen. Nicht nur: Wie wird die einzelne Außenbegehung effizienter? Sondern: Was kommt am Ende bei den Bürger:innen an? Und wo arbeiten verschiedene Stellen, oft unbewusst, am selben Gegenstand?

Solche Aufgabengemeinsamkeiten lassen sich an wiederkehrenden Merkmalen erkennen. Mehrere Stellen haben es mit demselben Objekt zu tun, etwa mit einem Betrieb, einem Gebäude oder einer Veranstaltung. Sie fordern dieselben oder ähnliche Unterlagen an. Sie werden durch denselben Anlass ausgelöst, zum Beispiel eine Eröffnung, einen Umbau oder einen Inhaberwechsel. Oder sie prüfen Sachverhalte, die sich inhaltlich berühren. Im Tagesgeschäft fallen diese Überschneidungen kaum auf, weil jede Stelle ihren eigenen Auftrag vor Augen hat und die Arbeit der Nachbarn nur vom Hörensagen kennt. Hier hilft der Blick von außen. Er ist nicht an eine Zuständigkeit gebunden und sieht deshalb leichter, was zusammengehört, auch wenn es den Beteiligten bislang undenkbar erschien.

Was Bündelung konkret bedeuten kann

Wer Aufgabengemeinsamkeiten erkannt hat, muss nicht gleich Ämter zusammenlegen. Die Möglichkeiten reichen von kleinen Schritten bis zu größeren organisatorischen Lösungen.

Der einfachste Schritt ist, Informationen zu teilen. Unterlagen, die ein Bereich bereits erhalten hat, werden dem anderen zugänglich gemacht, statt ein zweites Mal angefordert zu werden. Schon eine gemeinsame Übersicht, welche Stellen an einem Vorgang beteiligt sind, verändert viel.

Ein zweiter Schritt sind abgestimmte Termine. Wenn Ordnungsamt und Lebensmittelüberwachung wissen, dass sie denselben Betrieb vor der Eröffnung aufsuchen, können sie das gemeinsam tun oder zumindest am selben Tag. Für die Gründerin wird aus drei Terminen einer, für die Beschäftigten entfallen doppelte Wege.

Weiter geht das Mitprüfen. Eine Person übernimmt bei ihrem Ortstermin einfache, klar definierte Prüfpunkte für eine andere Stelle mit, anhand einer abgestimmten Checkliste, und gibt die Ergebnisse weiter. Fachlich anspruchsvolle Fragen bleiben selbstverständlich bei den Fachleuten.

Schließlich lassen sich solche Anliegen auch organisatorisch bündeln, etwa über eine feste Ansprechperson, die Gründungsvorhaben durch die Verwaltung begleitet und die beteiligten Stellen koordiniert. Welcher dieser Schritte sinnvoll ist, hängt von Fallzahlen, Fachlichkeit und Organisation ab. Entscheidend ist, dass die Frage überhaupt gestellt wird.

Der Spielraum liegt im Wie

Ein naheliegender Einwand lautet: Das sind doch alles gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben. Das stimmt, aber es beschreibt nur die halbe Wahrheit. Bei Pflichtaufgaben ist das Ob nicht verhandelbar. Das Wie ist dagegen in aller Regel nicht im Detail vorgegeben. Wir haben diesen Unterschied bereits im Beitrag „Muss, Soll, Kann? Eine gute Zweckkritik beginnt mit dem richtigen Kategorisierungssystem“ beschrieben.

Für die bereichsübergreifende Perspektive ist das der entscheidende Hebel. Das Gesetz legt fest, dass eine Gaststättenerlaubnis geprüft und ein Lebensmittelbetrieb kontrolliert wird. Es legt in der Regel nicht fest, dass dies in getrennten Terminen geschehen muss, dass dieselben Unterlagen zweimal angefordert werden oder dass die beteiligten Stellen nichts voneinander wissen dürfen. Genau hier hat die Kommune Gestaltungsspielraum, und zwar gerade bei den Pflichtaufgaben, die häufig die meisten Ressourcen binden.

Wo die Grenzen liegen

Bündelung ist kein Selbstzweck, und sie hat Grenzen. Fachliche Qualifikation lässt sich nicht beliebig übertragen. Eine Lebensmittelkontrolle erfordert Fachwissen, das eine Kollegin aus dem Ordnungsamt nicht nebenbei mitbringt. Mitprüfen funktioniert deshalb nur bei einfachen, eindeutig beschreibbaren Punkten. Zuständigkeit und Verantwortung bleiben, wo sie rechtlich verankert sind; eine gemeinsame Begehung ändert nichts daran, wer entscheidet. Auch der Austausch von Informationen braucht eine tragfähige Grundlage und muss datenschutzrechtlich sauber gestaltet sein. Und schließlich muss der Abstimmungsaufwand kleiner bleiben als der Nutzen. Nicht jede Überschneidung rechtfertigt ein neues Koordinationsverfahren.

Diese Grenzen sind aber kein Argument gegen den Ansatz. Sie sind ein Argument dafür, ihn systematisch statt zufällig zu verfolgen: Aufgabengemeinsamkeiten gezielt suchen, bewerten und dort bündeln, wo es sich lohnt.

Ein Gewinn für alle Seiten

Wo das gelingt, entsteht ein dreifacher Gewinn. Bürger:innen und Unternehmen erleben eine Verwaltung, die ihr Anliegen als Ganzes versteht, mit weniger Terminen, weniger doppelten Nachweisen und mehr Klarheit. Die Beschäftigten sparen Wege, Doppelerhebungen und die mühsame Erklärung, warum man schon wieder da ist. Und die Kommune gewinnt Kapazitäten, die sie angesichts knapper Personalressourcen dringend braucht, und nebenbei ein Bild von sich, das Vertrauen schafft.

Fazit: Aufgabenkritik braucht Weitwinkel

Eine Aufgabenkritik, die jede Organisationseinheit für sich betrachtet, macht gute Bereiche noch etwas besser. Das ist wertvoll, aber es reicht nicht. Der größere Hebel liegt oft zwischen den Zuständigkeiten, dort, wo verschiedene Stellen am selben Gegenstand arbeiten, ohne es voneinander zu wissen. Wer diesen Hebel nutzen will, muss den Blick bewusst nach links und rechts öffnen und Verwaltungshandeln vom Ergebnis bei den Bürger:innen her denken.

Die GfV unterstützt Kommunen dabei, Aufgabenkritik bereichsübergreifend anzulegen und Aufgabengemeinsamkeiten sichtbar zu machen. Mit dem Blick von außen erkennen wir, was im Tagesgeschäft verborgen bleibt, und entwickeln gemeinsam mit den beteiligten Bereichen abgestimmte Abläufe, die rechtlich tragen und im Alltag funktionieren.

Das Problem liegt zwischen den Zuständigkeiten

Eine Gründerin eröffnet ein Café mit Weinausschank. Das Ordnungsamt prüft für die Gaststättenerlaubnis die Räume, eine Woche später kontrolliert die Lebensmittelüberwachung des Gesundheitsamts die Küche und fragt nach denselben Unterlagen, kurz darauf meldet sich das Ordnungsamt erneut wegen der Außengastronomie. Jede Stelle arbeitet korrekt. Für die Gründerin entsteht dennoch der Eindruck, dass die Verwaltung nicht miteinander spricht. Eine bereichsweise Aufgabenkritik würde beide Prozesse für gut befinden und leicht optimieren, ohne dass sich an diesem Eindruck etwas ändert.

Vom Ergebnis her denken

Der Perspektivwechsel besteht darin, Aufgaben vom Anliegen der Bürger:innen her zu betrachten. Die Leitfrage lautet dann nicht nur, wie eine einzelne Begehung effizienter wird, sondern wo verschiedene Stellen am selben Gegenstand arbeiten. Solche Aufgabengemeinsamkeiten zeigen sich an gleichen Objekten, gleichen Unterlagen, gleichen Anlässen oder sich berührenden Prüfinhalten. Der Blick von außen hilft, sie zu erkennen.

Vom Informationsaustausch bis zur Bündelung

Die Möglichkeiten reichen vom Teilen bereits vorliegender Unterlagen über abgestimmte oder gemeinsame Ortstermine bis zum Mitprüfen einfacher Punkte für eine andere Stelle oder einer festen Ansprechperson für Gründungsvorhaben. Der Spielraum dafür besteht gerade bei Pflichtaufgaben: Das Ob ist gesetzlich vorgegeben, das Wie meist nicht.

Grenzen und Gewinn

Fachliche Qualifikation, rechtliche Zuständigkeit, Datenschutz und der Abstimmungsaufwand setzen der Bündelung Grenzen. Deshalb sollte sie systematisch statt zufällig verfolgt werden. Wo sie gelingt, profitieren alle: Bürger:innen erleben weniger Termine und mehr Klarheit, Beschäftigte sparen Wege und Doppelarbeit, und die Kommune gewinnt Kapazitäten. Aufgabenkritik braucht deshalb einen Weitwinkel, der über die Grenzen der einzelnen Organisationseinheit hinausreicht.