Potenziale der Fachverfahren in der öffentlichen Verwaltung nutzen: Der unterschätzte Hebel der Digitalisierung

Potenziale der Fachverfahren in der öffentlichen Verwaltung nutzen: Der unterschätzte Hebel der Digitalisierung

Digitale Systeme sind in vielen Verwaltungen vorhanden. Fachverfahren wurden eingeführt, Funktionen stehen zur Verfügung und Prozesse sind grundsätzlich digital abbildbar. Und dennoch zeigt sich im Arbeitsalltag ein anderes Bild. Informationen werden parallel in Tabellen gepflegt, Aufgaben außerhalb der Systeme organisiert und zusätzliche Lösungen etabliert.

Nachdem in einem weiteren Beitrag unserer Beitragsreihe zur Digitalisierung bereits die technische Grundlage betrachtet wurde, rückt damit eine zweite zentrale Voraussetzung in den Fokus: die konsequente und vollumfassende Nutzung der vorhandenen Systeme.

 

Wenn Systeme vorhanden sind, aber nicht genutzt werden

Fachverfahren bieten in der Regel einen größeren Funktionsumfang, als im Alltag tatsächlich genutzt wird. Funktionen wie Wiedervorlagen, automatisierte Bescheiderstellung oder integrierte Fristenüberwachung werden der Erfahrung nach nur eingeschränkt eingesetzt.

Ein Beispiel aus der Praxis verdeutlicht das: Ein Fachverfahren bietet eine integrierte Funktion zur Fristenüberwachung. Genutzt wird sie nicht. Stattdessen führt die Abteilung eine eigene Tabelle, um Termine zu verfolgen. Änderungen müssten doppelt gepflegt werden. Bei Abweichungen zwischen System und Tabelle ist unklar, welche Information aktuell ist. Der Medienbruch entsteht hier nicht, weil das System fehlt – sondern weil seine Nutzung nicht verbindlich geregelt ist.

 

Parallele Systeme und verteilte Daten

Diese fragmentierte Nutzung führt zu einer verteilten Datenlandschaft. Informationen liegen in unterschiedlichen Systemen vor, sind teilweise redundant oder inkonsistent und nicht eindeutig zugeordnet. Entscheidungen basieren auf unvollständigen Daten, Abstimmungsaufwände steigen und Fehleranfälligkeit nimmt zu.

Gleichzeitig werden neue Systeme eingeführt, obwohl bestehende Lösungen die notwendigen Funktionen bereits bieten. Anstatt die Nutzung zu vertiefen, wird die Systemlandschaft erweitert. Die Komplexität nimmt zu, ohne dass ein messbarer Mehrwert entsteht.

 

Nutzung ist keine IT-Aufgabe

Ein zentraler Grund für diese Entwicklung liegt in der Frage der Verantwortung. Die Nutzung von Fachverfahren wird häufig als technische Aufgabe verstanden und an IT oder zentrale Digitalisierungseinheiten delegiert.

Diese Perspektive greift zu kurz. Die Frage, wie ein Fachverfahren im Arbeitsalltag eingesetzt wird, ist eine fachliche Entscheidung. Sie betrifft Prozesse und konkrete Arbeitsweisen, die nur in den Fachbereichen selbst in der Detailtiefe bekannt sind. Fachabteilungen sind daher für die Nutzung ihrer Software und Hardware verantwortlich. Dabei ist in den Bereichen zu definieren, welche Funktionen verbindlich genutzt werden, wie Prozesse im System abgebildet sind und wie mit rechtlichen Sonderfällen umgegangen wird. Modelle wie dezentrale Digitalisierungsverantwortliche oder Fachadministratorinnen und Fachadministratoren können diese Aufgabe strukturell unterstützen.

 

Zentrale Systeme statt verteilter Ablagen

Eine konsequente Nutzung setzt zudem klare Strukturen voraus. Für bestimmte Daten muss es ein führendes System geben, in dem Informationen verbindlich gepflegt werden. Parallele Ablagen sind schrittweise abzubauen. Eine zentrale Dokumentenablage oder elektronische Akte bildet dabei eine wichtige Grundlage: Sie schafft Transparenz, reduziert Redundanzen und erleichtert den Zugriff auf relevante Informationen.

 

Fazit

Digitalisierung entsteht nicht durch die Einführung neuer Systeme, sondern durch deren konsequente und vollumfassende Nutzung. Fachverfahren entfalten ihren Nutzen nur dann, wenn sie verbindlich in die Arbeitsprozesse integriert werden und als zentrale Arbeitsplattform dienen und nicht als eine Option neben anderen.

Gleichzeitig zeigt sich, dass auch eine konsequente Nutzung allein nicht ausreicht. Systeme müssen verstanden, akzeptiert und sinnvoll angewendet werden können. Welche Rolle dabei verbindliche Standards und die Befähigung der Mitarbeitenden spielen, beleuchtet der folgende Beitrag.

Digitale Systeme sind in vielen Verwaltungen vorhanden. Fachverfahren wurden eingeführt, Funktionen stehen zur Verfügung und Prozesse sind grundsätzlich digital abbildbar. Und dennoch zeigt sich im Arbeitsalltag ein anderes Bild. Informationen werden parallel in Tabellen gepflegt, Aufgaben außerhalb der Systeme organisiert und zusätzliche Lösungen etabliert.

Nachdem in einem weiteren Beitrag unserer Beitragsreihe zur Digitalisierung bereits die technische Grundlage betrachtet wurde, rückt damit eine zweite zentrale Voraussetzung in den Fokus: die konsequente und vollumfassende Nutzung der vorhandenen Systeme.

 

Wenn Systeme vorhanden sind, aber nicht genutzt werden

Fachverfahren bieten in der Regel einen größeren Funktionsumfang, als im Alltag tatsächlich genutzt wird. Funktionen wie Wiedervorlagen, automatisierte Bescheiderstellung oder integrierte Fristenüberwachung werden der Erfahrung nach nur eingeschränkt eingesetzt.

Ein Beispiel aus der Praxis verdeutlicht das: Ein Fachverfahren bietet eine integrierte Funktion zur Fristenüberwachung. Genutzt wird sie nicht. Stattdessen führt die Abteilung eine eigene Tabelle, um Termine zu verfolgen. Änderungen müssten doppelt gepflegt werden. Bei Abweichungen zwischen System und Tabelle ist unklar, welche Information aktuell ist. Der Medienbruch entsteht hier nicht, weil das System fehlt – sondern weil seine Nutzung nicht verbindlich geregelt ist.

 

Parallele Systeme und verteilte Daten

Diese fragmentierte Nutzung führt zu einer verteilten Datenlandschaft. Informationen liegen in unterschiedlichen Systemen vor, sind teilweise redundant oder inkonsistent und nicht eindeutig zugeordnet. Entscheidungen basieren auf unvollständigen Daten, Abstimmungsaufwände steigen und Fehleranfälligkeit nimmt zu.

Gleichzeitig werden neue Systeme eingeführt, obwohl bestehende Lösungen die notwendigen Funktionen bereits bieten. Anstatt die Nutzung zu vertiefen, wird die Systemlandschaft erweitert. Die Komplexität nimmt zu, ohne dass ein messbarer Mehrwert entsteht.

 

Nutzung ist keine IT-Aufgabe

Ein zentraler Grund für diese Entwicklung liegt in der Frage der Verantwortung. Die Nutzung von Fachverfahren wird häufig als technische Aufgabe verstanden und an IT oder zentrale Digitalisierungseinheiten delegiert.

Diese Perspektive greift zu kurz. Die Frage, wie ein Fachverfahren im Arbeitsalltag eingesetzt wird, ist eine fachliche Entscheidung. Sie betrifft Prozesse und konkrete Arbeitsweisen, die nur in den Fachbereichen selbst in der Detailtiefe bekannt sind. Fachabteilungen sind daher für die Nutzung ihrer Software und Hardware verantwortlich. Dabei ist in den Bereichen zu definieren, welche Funktionen verbindlich genutzt werden, wie Prozesse im System abgebildet sind und wie mit rechtlichen Sonderfällen umgegangen wird. Modelle wie dezentrale Digitalisierungsverantwortliche oder Fachadministratorinnen und Fachadministratoren können diese Aufgabe strukturell unterstützen.

 

Zentrale Systeme statt verteilter Ablagen

Eine konsequente Nutzung setzt zudem klare Strukturen voraus. Für bestimmte Daten muss es ein führendes System geben, in dem Informationen verbindlich gepflegt werden. Parallele Ablagen sind schrittweise abzubauen. Eine zentrale Dokumentenablage oder elektronische Akte bildet dabei eine wichtige Grundlage: Sie schafft Transparenz, reduziert Redundanzen und erleichtert den Zugriff auf relevante Informationen.

 

Fazit

Digitalisierung entsteht nicht durch die Einführung neuer Systeme, sondern durch deren konsequente und vollumfassende Nutzung. Fachverfahren entfalten ihren Nutzen nur dann, wenn sie verbindlich in die Arbeitsprozesse integriert werden und als zentrale Arbeitsplattform dienen und nicht als eine Option neben anderen.

Gleichzeitig zeigt sich, dass auch eine konsequente Nutzung allein nicht ausreicht. Systeme müssen verstanden, akzeptiert und sinnvoll angewendet werden können. Welche Rolle dabei verbindliche Standards und die Befähigung der Mitarbeitenden spielen, beleuchtet der folgende Beitrag.